• Übergabe des HLF 10 erfolgt ### derzeit erfolgt noch die Ausbildung und Einarbeitung am HLF 10 ### offiziellle Indienststellung voraussichtlich in den kommenden Wochen ###29. März Jahreshauptversammlung der Feuerwehren; Gemeindebrandmeister S. Köcher und sein Stellvertreter M. Witowski wieder im Amt bestätigt ###

21.05.2015 Beleuchtung an der E-Stelle / Ausleuchten Hubschrauber Landeplatz

Merkblatt Nachtlandung PDF

Beleuchtung eines Hubschrauber Landeplatzes

Besonders ist die Größe von mindestens 35m x 70m zu beachten. Des weiteren sollten im Umkreis keine Bäume, Strommasten oder andere hohe Dinge stehen. Der Hubschrauber sollte auf festem Untergrund landen können und die zufahrt für den RTW muss zwingend frei gehalten werden.
Der Landeplatz wird mit 4 Scheinwerfern bzw. Fahrzeugen mit eingeschaltetem Licht, im Kreuz beleuchtet. Ein Fahrzeug sollte das Blaulicht eingeschaltet haben.
Dieser Bereich darf von niemandem betreten werden, so lange nicht alle Rotorblätter des Hubschraubers still stehen. Ein Landekreuz darf auf keinen Fall mit Trassierband oder ähnlichen losen Gegenständen markiert werden.

Beleuchtung an der Einsatzstelle

Die Scheinwerfer müssen so aufgestellt werden das sie möglichst effektiv die Einsatzstelle ausleuchten.
Nachrückende Kräfte dürfen dabei nicht behindert werden.
Das Stativ muss gerade aufgestellt werden, um ein Umkippen zu verhindern.

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